Auffangräume sind bei der Heiöllagerung als gewässersichernde Schutzvorkehrung in aller Regel be-
hördlich vorgeschrieben, wenn einwandige Tanks ohne andere behördlich anerkannte Schutzvorkehr-
ungen in Räumen oder oberirdisch im Freien aufgestellt werden.
Selbst eine nachträgliche Sanierung ist mit geeigneter technischer Ausrüstung möglich. Die herkömm-
liche Art mit zugelassenen Beschichtungsmaterialien oder unter Einbringung einer bauartzugelassenen
Tankraumfolie.